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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883) zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität.

 

Der soziale Auftrag der GKV besteht darin, vollen Versicherungsschutz im Krankheitsfall paritätisch (d. h. von Versicherten und Arbeitgebern finanziert), unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Versicherten zu gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten einheitlich und die Leistungsgewährung erfolgt nach dem medizinischen Bedarf. Die Mittel werden solidarisch, d. h. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder aufgebracht. Die Beitragsfinanzierung läuft in der GKV im Umlageverfahren und nicht - wie bei der privaten Krankenversicherung - durch Kapitaldeckung. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.

 

Die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht, d. h. Versicherte müssen bei einem Arztbesuch etc. nicht in Vorleistung treten. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darauf achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden.

 


Gesetzliche Krankenkassen

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Dieses wird durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Dies geschieht im Rahmen von Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden. Bei jeder Kasse besteht ein Verwaltungsrat aus den gewählten Vertretern, der alle Entscheidungen grundsätzlicher Art trifft. Er beschließt die Satzung und wählt für die Dauer von sechs Jahren einen hauptamtlichen Vorstand.

 

Es gibt sechs Kassenarten die bundesweit oder regional organisiert sind:


Ersatzkassen (bundesweit)
Allgemeine Ortskrankenkassen (regional)
Betriebskrankenkassen (regional und bundesweit)
Knappschaft (bundesweit)
Innungskrankenkassen (regional und bundesweit)
Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional / nicht geöffnet)

Die Krankenkassen und ihre Verbände erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich und kassen- bzw. kassenartenspezifisch. Daneben hat der Gesetzgeber der Gemeinschaft der Krankenkassen und den Verbänden Aufgaben übertragen, die diese gemeinsam wahrzunehmen haben und dazu im SGB V ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, Arbeitsgemeinschaften zu bilden (z. B. §§ 20a, 20b SGB V)

 

siehe auch Organisation

 

 

GKV-Spitzenverband

 

Zum 1. Juli 2008 hat der GKV-Spitzenverband eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen übernommen. Er ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007 und war eine Entscheidung des Deutschen Bundestages. Als die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gestaltet er die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt des Handelns.

 

Über 160 wettbewerbsneutrale Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind auf den GKV-Spitzenverband übergegangen, die früher von sieben verschiedenen Spitzenverbänden erledigt wurden. Anders als die Krankenkassenverbände bisher hat der GKV-Spitzenverband nicht nur die Versicherten einer Kassenart im Blick, sondern alle Versicherten und Beitragszahler.

 

Wettbewerbliche Aufgaben werden weiterhin von den Kassenarten wahrgenommen.

 

Zum 1. Januar 2009 hat der GKV-Spitzenverband weitere Aufgaben übernommen, die neu aus dem GKV-Organisationsweiterentwicklungs-Gesetz (GKV-OrgWG) erwachsen sind. Beispielhaft erwähnt sei aus diesen über 30 neuen Aufgaben das neu aufzubauende Frühwarnsystem zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

 

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